Qualitätsmanagement

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Qualitätsmanagementsystem der Klinik, die gesetzlichen Qualitätsberichte und Indikatoren. Ebenso können Sie sich über die Patientenbewertungen und Weiterempfehlungen, z.B. in der „Weissen Liste“ der Bertelsmann-Stiftung, informieren.

Des Weiteren nehmen wir an der verpflichtenden „Externen Qualitätssicherung“ gem. § 137 SGB V und am „Endoprothesenregister Deutschland“ (EPRD) teil und verfügen als zweites Krankenhaus in Schleswig-Holstein über eine Qualitätspartnerschaft mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Bereich der Knie-Endoprothetik.

Zukünftig werden wir die Ergebnisse unserer Patientenbefragungen auf Grundlage der ausgefüllten Patientenfragebögen einpflegen.

Auf der Seite Hygiene erhalten Sie detaillierte Angaben über die Organisation der Hygiene in der Klinik Dr. Winkler. Dieses sind u.a. der Aufbau und die Aufgaben der Hygienekommission, Jahresberichte über die Hygiene in der Klinik Dr. Winkler, Teilnahmen und Zertifikate an Hygieneprogrammen.

Somit können Sie sich ein umfassendes Bild über die Struktur- und Prozessqualität sowie die Ergebnisqualität der Klinik Dr. Winkler machen.

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement System

Unser einrichtungsinternes Qualitätsmanagement System ist auf Basis der DIN EN ISO 9001 aufgebaut. Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) Frau Isabel Uhl. Ihm steht die Qualitätsmanagement-Arbeitsgruppe (QM-AG) mit ihren Mitgliedern aus jedem Arbeitsbereich hilfreich zur Seite. Zusammen erarbeiten und bearbeiten Sie die Projekte und Aufgaben im Qualitätsmanagement (QM).

Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Die rund 2.000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wohin sie geliefert und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest. Qualitätsberichte informieren über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und über die als veröffentlichungspflichtig eingestuften Qualitätsindikatoren über Behandlungsergebnisse in einzelnen Leistungsbereichen. Qualitätsindikatoren können die Struktur-, die Prozess- und die Ergebnisqualität eines Leistungsbereichs betreffen.

Qualitätsberichte:

Patientenbewertungen und Weiterempfehlungen

Die „Weisse Liste“ ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann-Stiftung sowie der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen.

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EPRD

Jährlich werden in Deutschland bei 400.000 Patienten künstliche Hüft- und Kniegelenke eingesetzt. Der Gelenkersatz ist damit eine der häufigsten Operationen überhaupt. Gleichzeitig sind pro Jahr bei 44.000 Patienten Prothesenwechseloperationen erforderlich. Inzwischen erhalten auch immer jüngere Patienten Kunstgelenke, sodass die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit dieser Implantate weiter zunehmen.

Bislang werden die Ergebnisse der Endoprothetik in Deutschland nicht systematisch erfasst. Das ändert sich mit dem Endoprothesenregister Deutschland (EPRD). Ziel des EPRD ist es, die Standzeiten von Endoprothesen in Deutschland durch die Parameter Implantationszeitpunkt und Wechsel/Entfernung der Prothese zu ermitteln. Dadurch können plötzliche Veränderungen in der Qualität bekannter Implantate oder Implantationsverfahren beziehungsweise auffällig kurze Standzeiten bei neu eingeführten Produkten oder Verfahren frühzeitig entdeckt werden. Das EPRD hat damit eine Frühwarnfunktion, die unmittelbar dazu dient, die Qualität der endoprothetischen Versorgung zu sichern und zu verbessern, und so die Patientensicherheit erhöht.

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Qualitätspartnerschaft mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)

Voraussetzung für eine Qualitätspartnerschaft ist eine weit über dem Durchschnitt liegende medizinische Qualität in ausgewählten, wichtigen Leistungsbereichen. Das heißt: Alle Qualitätsindikatoren müssen im jeweiligen Leistungsbereich „besser“ sein als die im Bundesgebiet gültigen Referenzwerte.

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